
Für rund 21 Millionen Rentner:innen steigen die gesetzlichen Renten zum 1. Juli um 4,24 Prozent. Die jährliche Anpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung. Auch Witwen- und Witwerrenten werden entsprechend erhöht. Gleichzeitig gelten neue Hinzuverdienstgrenzen.
Wer sich in einem Minijob bisher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung künftig widerrufen. Damit werden wieder eigene Rentenbeiträge gezahlt und zusätzliche Rentenansprüche aufgebaut. Bisher war eine Rückkehr während eines laufenden Minijobs nicht möglich. Die Änderung betrifft zwar nur einen Teil der Minijobber:innen, zeigt aber, wohin die politische Diskussion geht: Künftig sollen wieder mehr Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Das Bürgergeld wird schrittweise durch das neue Grundsicherungsgeld ersetzt. Für Leistungsbeziehende gelten künftig strengere Mitwirkungspflichten bei der Jobsuche. Gleichzeitig entfällt die Karenzzeit, und das Schonvermögen richtet sich künftig stärker nach dem Lebensalter. An der Höhe der Leistungen ändert sich zunächst nichts.
Mit "MeinELSTER+" startet eine neue App der Finanzverwaltung. Sie richtet sich zunächst an ledige, kinderlose Arbeitnehmer:innen sowie Rentner:innen ohne weitere Einkünfte. Die Anwendung erstellt auf Basis bereits vorhandener Daten eine vorausgefüllte Steuererklärung, die nach einer kurzen Prüfung digital übermittelt werden kann.
Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2025 selbst erstellt, hat dafür außerdem noch bis zum 31. Juli 2026 Zeit.
Ab Juli steigt der monatliche Grundfreibetrag bei Pfändungen von 1.555 Euro auf 1.587,40 Euro. Menschen mit Unterhaltspflichten profitieren zusätzlich von höheren Freibeträgen. Betroffene dürfen dadurch künftig einen größeren Teil ihres Einkommens behalten.
Wer künftig versucht, Verkehrsverstöße auf andere Personen zu übertragen oder entsprechende Dienstleistungen anbietet, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Das neue Straßenverkehrsgesetz verbietet den sogenannten Punktehandel ausdrücklich. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Auch Beschäftigte in der Altenpflege erhalten ab Juli mehr Geld. Pflegehilfskräfte verdienen künftig mindestens 16,52 Euro pro Stunde, Pflegefachkräfte mindestens 21,03 Euro.
Für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern entfällt die bisherige Zollfreigrenze. Künftig fällt für Waren bis 150 Euro pauschal Zoll an, zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Servicegebühren. Gerade günstige Produkte könnten dadurch deutlich teurer werden.
Ab August werden erste Teile des europäischen AI Acts anwendbar. Künftig müssen beispielsweise KI-generierte Inhalte in bestimmten Fällen gekennzeichnet werden. Weitere Regelungen, insbesondere für Hochrisiko-KI, folgen erst Ende 2027.
Viele der Änderungen betreffen den Alltag unmittelbar. Andere, etwa die Reformen bei Rente und Krankenversicherung, werden politische Diskussionen noch weit über den Juli hinaus prägen. Genau darauf werfen wir in den nächsten Noli News einen genaueren Blick.
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